2023.24-Detail-Default-33b6e6

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Geltungsbereich

(1)  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Musiktheater im Revier GmbH (im Folgenden: MiR GmbH) und ihren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart.

(2)  Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der MiR GmbH gelten die AGBs der MiR GmbH nur eingeschränkt und nur insoweit, als die AGBs der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.

(3)  Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese AGBs, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Eintrittspreise

(1)  Für die Veranstaltungen der MiR GmbH gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Für ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Gastspiele, Sonderveranstaltungen) können besondere Preise gelten.

(2)  Die aktuellen Eintritts- und Abonnementspreise können den Veröffentlichungen der MiR GmbH und den Aushängen an der Theaterkasse entnommen werden. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

3. Ermäßigungen

(1)  Ermäßigungen werden im Serviceteil des Spielzeitheftes sowie im Internet der MiR GmbH veröffentlicht. Ermäßigungsberechtigungen müssen vor dem Kartenkauf geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Ermäßigung des Kartenpreises ist ausgeschlossen. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.

(2)  Ermäßigungen sowie Aktionsrabatte sind nicht kombinierbar.

4. Vorverkauf

(1)  Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen.

(2)  Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt die MiR GmbH keine Gewähr.

(3)  Die Öffnungszeiten der Theaterkasse sind im Spielzeitheft sowie auf der Homepage der MiR GmbH veröffentlicht. Während der Theaterferien und an Sonn- und Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abend-/ Vorstellungskasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abend-/ Vorstellungskasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die unmittelbar folgende Vorstellung verkauft. Es findet dort grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen statt. Die Abend-/ Vorstellungskasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

(4)  Auf eine telefonische, schriftliche oder E-Mail-Bestellung unterbreitet die MiR GmbH schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot, aus dem Veranstaltungstag, Titel des Werkes, Platzgruppe, Plätze und Preise ersichtlich sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen. Geschieht dies nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kann die MiR GmbH über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.

(5)  Bezahlte Eintrittskarten werden auf Wunsch bis zehn Tage vor der Veranstaltung auf Gefahr des Bestellers auf dem einfachen Postweg versandt. Wird eine Zusendung der Eintrittskarten gewünscht, erhebt die MiR GmbH zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale. Ansonsten liegen bezahlte Eintrittskarten an der Abendkasse zur Abholung bereit. Nicht abgeholte Eintrittskarten verfallen ersatzlos.

(6)  Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MiR GmbH.

(7)  Alle Preise inklusive Gebühren (VRR, Kulturcent, Programmheft, System- und Garderobengebühr). Ausnahmen können bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen oder bei Konzerten der Neuen Philharmonie Westfalen entstehen.

5. Abonnements

(1)  Ein Abonnement gilt grundsätzlich für eine Spielzeit. Es verlängert sich um eine weitere Spielzeit, sofern es nicht bis zum 31. Mai des Folgejahres durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit mit monatlichem Kündigungsrecht. Die Kündigung muss der Theaterkasse bis zum 15. des Vormonats schriftlich vorliegen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumigen Zahlungspflichtigen) bleibt hiervon unberührt.

(2)  Die MiR GmbH behält sich vor, die Anzahl der Veranstaltungen in den einzelnen Abonnements sowie die Abonnementbedingungen und die Preise für die jeweils kommende Saison zu ändern. Derartige Änderungen werden frühzeitig mitgeteilt.

(3)  Der Abonnementpreis wird von der Preisgruppe des gewünschten Platzes bestimmt. Die für die jeweilige Spielzeit gültigen Abonnementpreise sind auf der Homepage sowie aus dem Jahresheft ersichtlich oder an der Theaterkasse erhältlich. Die Abonnementrechnung ist in zwei Raten zum 5. November und 5. Februar der laufenden Spielzeit fällig und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

(4)  Programmänderungen und Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Dies gilt auch für den Fall der Verlegung einer Abonnementvorstellung. Die MiR GmbH kann bereits bekannt gegebene Termine der Aufführungen aus betriebsnotwendigen Gründen ändern oder in einer anderen Spielstätte stattfinden lassen, sowie aus künstlerischen und /oder organisatorischen Gründen kurzfristige Platzänderungen vorzunehmen. In beiden Fällen erfolgt nach Bekanntgabe eine entsprechende Information an den Abonnenten. Bei Ausfall einer Aufführung durch Streik oder höhere Gewalt hat der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.

(5)  Rechtzeitig vor dem ersten Vorstellungstermin wird der Abonnementausweis per Post zugestellt. Dieser Ausweis ist die Eintrittsberechtigung und zu jeder Vorstellung mitzubringen. Der Ausweis ist auf Dritte übertragbar, eine Übertragung entbindet den Vertragspartner jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Bei ermäßigten Abonnements muss die begünstigte Person ebenfalls einen Anspruch auf diese Ermäßigung nachweisen können. Eine Auszahlung, die sich aus einer Ermäßigungsberechtigung ergeben würde, ist ausgeschlossen. Der Verlust des Abonnementausweises ist dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen.

(6)  Kann eine Abonnementvorstellung aus zwingenden Gründen nicht besucht werden, kann bis drei Tage vor der Vorstellung gegen Vorlage des Abonnementausweises kostenfrei in eine andere Veranstaltung der gleichen Produktion getauscht werden. Es besteht kein Erstattungsanspruch, wenn nur Plätze einer niedrigeren Preiskategorie angeboten werden können. Für Plätze einer höheren Preisgruppe wird eine Zuzahlung berechnet, die sich aus der Differenz der Platzgruppen ergibt. Alternativ kann der Wert der Abonnementkarten in Form eines Gutscheins oder Guthabens erstattet werden. Dieses Guthaben kann für den Kauf von Einzelkarten oder anderen Artikeln verwendet werden, eine Verrechnung mit der Abonnementrechnung ist nicht möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

6. MiR Card

(1)  Die MiR Card berechtigt den Inhaber je nach Modell zur Buchung von einer oder mehreren rabattierten Eintrittskarten. Sie ist personengebunden und auf Aufforderung beim Einlass vorzuzeigen. Rabattierte Karten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2)  Der Rabatt kann nur für Vorstellungen gewährt werden, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorliegenden MiR Card liegen.

(3)  Die Gültigkeit der MiR Card beträgt 12 Monate, sie verlängert sich nicht automatisch.

7. Einlass zu Veranstaltungen

(1)  Einlass zu Veranstaltungen der MiR GmbH wird nur gegen Vorlage gültiger Original-Eintrittskarten gewährt. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung unaufgefordert dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.

(2)  Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie der einzunehmenden Sitzplätze ist hierbei Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Beginn einer Veranstaltung vorverlegt wurde.

(3)  Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem in der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Die MiR GmbH ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze der gleichen oder einer besseren Platzgruppe zuzuweisen.

(4)  Rollstuhlfahrern stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer werden gebeten, ihren Bedarf rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Veranstaltung – möglichst schon beim Kartenerwerb – der Theaterkasse der MiR GmbH mitzuteilen.

8. Gutscheine

(1)  Für Veranstaltungen der MiR GmbH können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres in dem der Gutschein erworben wurde, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2)  Gegen Vorlage eines Gutscheins können an der Theaterkasse der MiR GmbH Eintrittskarten erworben werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht.

(3)  Eine (Teil-)Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Restwerte bei Gutscheineinlösung werden in Form eines neuen Gutscheins über den bestehenden Restwert erstattet.

9. Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung

(1)  Verkaufte Eintrittskarten können durch die MiR GmbH grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

(2)  Besetzungsänderungen oder sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

(3)  Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk aufgeführt, können Eintrittskarten bis zum Beginn dieser Veranstaltung gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(4)  Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten der Theaterkasse innerhalb von 4 Wochen ab dem Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erstattet wird der Kartenpreis gegen Nennung einer gültigen IBAN auf das entsprechende Konto. Weitere Aufwendungen wie Hotel- und Reisekosten werden nicht ersetzt.

(5)  Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.

(6)  Bei Ausfall einer Aufführung durch Streik oder höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung.

10. Verlust von Eintrittskarten

(1)  Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der (Abend-)Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Die MiR GmbH ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

(2)  Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Original-Karte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Original-Karte den Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

11. Garderobe

(1)  Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben.

(2)  Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur gegen Nachweis der Empfangsberechtigung oder dann ausgehändigt werden, wenn diese nach Rückgabe aller Garderobenstücke noch verfügbar sind. Die MiR GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.

(3)  Vertauschte, beschädigte oder Abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust einer Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

(4)  Mit der Übernahme der Garderobenstücke übernimmt die MiR GmbH die Haftung für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Einlass- und Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen Zeitwert der hinterlegten Gegenstände und einen Höchstwert von 250,- € je Garderobenmarke. Ausgenommen von der Haftung sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

12. Verlust von Gegenständen

(1)  Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der MiR GmbH gefunden werden, sind beim Personal der MiR GmbH oder bei anderen von der MiR GmbH beauftragten Personen abzugeben.

(2)  Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der MiR GmbH oder anderen von der MiR GmbH beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

13. Fernseh- und Filmaufnahmen

(1)  Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzansprüche der MiR GmbH und der mitwirkenden Künstler aus.

(2)  Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der MiR GmbH ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

(3)  Bei Verstoß ist das Personal der MiR GmbH berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.

(4)  Die MiR GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen und zu veröffentlichen.

14. Gefahrensituationen

(1)  Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum strikt außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist die MiR GmbH bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

(2)  Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

(3)  Das Rauchen in den Räumen der MiR GmbH ist nicht gestattet.

(4)  Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des MiR-Personals oder anderen Personen, die von der MiR GmbH beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

15. Hausrecht

(1)  Das Hausrecht in Räumen der MiR GmbH obliegt dem Geschäftsführer. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals der MiR GmbH ist Folge zu leisten.

(2)  Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumen der MiR GmbH verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

16. Datenschutz

(1)  Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.

(2)  Die MiR GmbH ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung oder den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gewordenen personenbezogenen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu verwerten.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1)  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen der MiR GmbH und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Gelsenkirchen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet.

18. Verbraucherstreitbeteiligung

(1)  Die MiR GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

19. Salvatorische Klausel

(1)  Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

20. Inkrafttreten

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 27.04.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden AGB außer Kraft.

Gelsenkirchen, den 24.04.2023
gez. Tobias Werner, Geschäftsführer